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   OLG Hamm, 09.06.1999 - 12 U 152/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3232
OLG Hamm, 09.06.1999 - 12 U 152/98 (https://dejure.org/1999,3232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.1999 - 12 U 152/98 (https://dejure.org/1999,3232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 12 U 152/98 (https://dejure.org/1999,3232)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 126; BauO NW § 6 Abs. 6; HOAI § 4 Abs. 2
    Berücksichtigung des Schmalseitenprivilegs bei der Berechnung von Abstandsflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine wirksame Vereinbarung über ein Pauschalhonorar vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Architekt bei fehlerhafter Abstandsflächenberechnung auf Vermessungsingenieur verweisen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine wirksame Vereinbarung über ein Pauschalhonorar nach § 4 Abs. 2 HOAI vor? (IBR 1999, 541)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 22
  • BauR 1999, 1204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1999 - 12 U 152/98
    Nicht ausreichend ist, wenn eine Seite ein schriftliches Angebot macht und die andere Seite dies schriftlich bestätigt (BGH NJW-RR 1994, 280).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1990 - 7 B 3222/90

    Schmalseitenprivileg; Gebäudeabschlußwand; Außenwand

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.1999 - 12 U 152/98
    Wie sich aus dem Beschluß des OVG NRW vom 20.12.1990 - 7 B 3222/90 - ergibt, ist die Anwendbarkeit des Schmalseitenprivilegs auch.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2016 - 21 U 174/15

    Pflichten eines Architekten bei der Planung eines Bauvorhabens

    Solle ein Vermessungsingenieur außer der rechnerischen Ermittlung der Abstandsflächen auch die (verschuldensunabhängige) Verantwortlichkeit für die rechtlichen Anforderungen von Abstandsflächenprivilegien tragen, müsse dies im Auftrag deutlich zum Ausdruck kommen (unter Verweis auf OLG Hamm, NJW-RR 2000, 22).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OLG Hamm vom 09. Juni 1999 (12 U 152/98) entgegen, wonach der Vermessungsingenieur "im Zweifel" nicht die rechtlichen Voraussetzungen des sogenannten Schmalseitenprivilegs prüft.

  • OLG Köln, 15.06.2012 - 19 U 116/11

    Bauvorhaben zu tief ausgeführt: Vermessungsingenieur und Architekt haften!

    a) Anspruchsgrundlage für eine Schadensersatzhaftung des Beklagten zu 1) sind §§ 634 Nr. 4, 636, 280 i.V.m. § 631 BGB, da es sich bei der Tätigkeit des Beklagten zu 1) um eine Leistung nach Werkvertragsrecht handelt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 25.11.2005 26 U 14/05 BeckRS 2006, 09856; OLG Hamm NJW-RR 2000, 22; Locher/Koeble/Frik, HOAI 10. Aufl., 2010, Einl. 317).
  • OLG Köln, 05.12.2022 - 11 U 231/21

    Anforderungen an die Form eines Ingenieurvertrags

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass teilweise vertreten wird, dass die Schriftform gemäß § 7 Abs. 1 HOAI 2013 erfüllt ist, wenn das unterschriebene und per Telefax übersandte Angebot von der anderen Partei ebenfalls unterschrieben per Telefax zurückgesandt wird (KG, NJW-RR 1994, 1298; OLG Hamm, BauR 1999, 1204; Werner, in: Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 781; Koeble, in: Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 7 Rn. 50; a.A. Berger, in: Fuchs/Berger/Seifert, a.a.O., § 7 HOAI Rn. 59).
  • LG Wuppertal, 31.07.2015 - 17 O 277/12
    Soll ein Vermessungsingenieur außer der rechnerischen Ermittlung der Abstandsflächen auch die (gar verschuldensunabhängige) Verantwortlichkeit für die rechtlichen Anforderungen von Abstandsflächenprivilegien tragen, muss dies im Auftrag deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 22).
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